Entsorgung von Angelschnüren, Parken & Zelten an den Vereinsgewässern

Liebe Vereinsmitglieder,

da uns zuletzt vermehrt Beschwerden der unsachgemäßen Entsorgung von Angelschnüren und Haken, falschem Parken an den Vereinsgewässern und dem unerlaubten Zelten an den Vereinsgewässern erreichten, wollen wir euch nochmals auf die folgenden Dinge hinweisen:

  • Bitte darauf achten, daß keine Haken oder auch Angelschnüre oder sonstiger Müll, „weggeworfen“ wird. Auch Wildtiere können sich darin verfangen und u.U. elendig krepieren.
  • Das Zelten ist grundsätzlich an unseren Gewässern verboten. Siehe dazu auch Punkt 5 bei den Gewässerbeschreibungen. Das gilt auch für s.g. Karpfenzelte. Gegen Anglerschirme, die einseitig mit einem Wind- bzw. Regenschutz versehen sind, ist dagegen wenig zu sagen. Wohl aber gegen rundum geschlossene Schirme, die eben doch schon mehr Zelt als Schirm sind.
  • Das Parken am Rottegger Weiher ist auf Anordnung der Verpächter und somit auch des Vereins, nur auf der geteerten Strasse, die zur Kläranlege führt, erlaubt. Der Weg entlang des Südostufers ist für das Parken tabu und zum Befahren nur zum Zwecke von Arbeitsdienst oder Besatz erlaubt.