Ausübung der Fischerei und Fischereiaufsicht während der Ausgangssperre

Bezüglich der Fischereiausübung während der Ausgangssperre findet ihr aktuelle Information auf folgender Internetseite 

Lest euch hierzu auch das folgende Dokument durch:

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat uns mit dem Schreiben vom 05.05.2021 mitgeteilt, dass Fischereiaufseher weiterhin Ihre gesetzliches Aufgabe, die Einhaltung von Rechtsvorschriften, die den Schutz und Erhaltung der Fischbestände, die Pflege und Sicherung ihrer Lebensgrundlagen regeln, zu überwachen und Zuwiderhandlungen gegen einschlägige Rechtsvorschriften während der Ausgangssperre feststellen, verhüten oder unterbinden können.