Mitglied werden

Sie sind an einer Mitgliedschaft interessiert?

Aktuell nimmt der Fischereiverein München e.V. gerne noch weitere engagierte neue Mitglieder auf. Weitere Informationen zum Verein und seinen Mitgliedern erfahren Sie hier. Im Folgenden finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen um eine Mitgliedschaft im Fischereiverein München e.V. zu beantragen.

Was muss ich machen, um die Mitgliedschaft zu beantragen?

1) Stellen Sie sicher, dass Sie einen gültigen Fischereischein für Bayern besitzen

2) Aufnahmeantrag und SEPA-Lastschriftenmandat herunterladen, ausdrucken und vollständig ausfüllen

3) Senden Sie das Aufnahmeformular per Post (wegen der Unterschrift) an unseren Ansprechpartner für neue Mitglieder:

Harry Finke
Am Bogen 4
85521 Ottobrunn

4) Warten Sie ein paar Tage auf die Kontaktaufnahme durch Harry Finke. Dieser wird mit Ihnen einen persönlichen Termin vereinbaren und alle offenen Fragen klären

5) Nach Zahlung der Mitgliedbeiträge werden Ihnen alle notwendigen Unterlagen und Berechtigungen zum Angeln an unseren Vereinsgewässern ausgehändigt

Sollten Sie weitergehende Fragen haben, so wenden Sie sich gerne per E-Mail (oder telefonisch unter +49 89 609 44 90) an Harry Finke, unseren Ansprechpartner für neue Mitglieder.

Übersicht der Mitgliedsbeiträge

Kosten

für volljährige Mitglieder für einen eingetragenen Lebenspartner für Jugendliche bis 16 Jahre für Jugendlich bis 18 Jahre
Einmalige Aufnahmegebühr 200 € 200€ keine keine
Jährlicher Mitgliedsbeitrag 75 € 75 € 75 € 75 €
Jahreserlaubnis für alle stehenden Gewässer 260 € 130 € 65 € 130 €
Jahreserlaubnis für alle fließenden Gewässer 100 € 100 € 100 € 100 €
2-Tageserlaubnis für alle fließenden Gewässer (nur Vereinsmitglieder) 10 € 10 € 10 € 10 €
Gastkarte (nur stehende Gewässer in Begleitung eines Mitglieds) 20 €  20 €  20 €  20 €
Nicht geleistete Arbeitsstunde je 20 €  20 €  20 €  20 €
Ausfallgebühr Arbeitsdienst bei nicht rechtzeitiger Abmeldung 25 €  25 €  25 €  25 €
Grob nachlässige Fangbuchführung (z.B. mehrfach fehlende Eintragungen) 50 € 50 € 50 € 50 €

Beispiel:  Ein Erwachsener, der dem Verein beitreten will, muss im ersten Jahr 635 € zahlen (200 € Aufnahmegebühr + 260 € Jahreserlaubnis stehende Gewässer + 100 € Jahreerlaubnis Fließgewässer (optional) + 75 € jährlicher Mitgliedsbeitrag). Im zweiten Jahr muss das Mitglied dann natürlich keine Aufnahmegebühr mehr bezahlen und zahlt somit pro Jahr der Mitgliedschaft 435 € (260 € Jahreserlaubnis stehende Gewässer + 100 € Jahreerlaubnis Fließgewässer + 75 € jährlicher Mitgliedsbeitrag)

Die jährlichen Gebühren werden unkompliziert per Lastschriftverfahren von Ihrem Konto eingezogen. Für unsere Fließgewässer werden jedem Mitglied Tageskarten ausgegeben.

Wichtige Dokumente zur Mitgliedschaft im Verein

Gibt es ein Fanglimit?

Mehr Informationen zum Fanglimit, Schonmaßen und Schonzeiten des Vereins finden Sie hier.

Weitere Verpflichtungen einer Mitgliedschaft

Jedes aktive Mitglied ist verplichtet ein Fangbuch zu sämtlich gefangenen Fischen zu führen. Dieses wird jedes Jahr im Januar an alle Mitglieder ausgegeben. Jedes Mitglied ist auch verpflichtet 10 Stunden pro Jahr im Rahmen von Arbeitseinsätzen an unseren Vereinsgewässern abzuleisten. Termine hierzu finden das ganze Jahr über statt. In der Regel leisten unsere Mitglieder zweimal 5 Stunden an zwei Terminen im Jahr ab. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde müssen leider werden 20 € berechnet (aber dies passiert eigentlich so gut wie nie in unserem Verein). Ein nicht rechtzeitiges Abmelden von einem geplanten Arbeitseinsatz (mindestens 24 Stunden vor Beginn des Einsatzes) muss mit 25 € in Rechnung gestellt werden.

Mitglieder des Vereins können für Freunde Tageskarten/Gastkarten beim Verein kaufen. Damit kann das Mitglied mit bis zu zwei Gästen an unseren Gewässern angeln.

Veröffentlichung von Fotos im Internet

Fotos, auch mit Namen der abgebildeten Person oder Personen versehen, können und werden auf unserer Web-Seite (geschützter Bereich), aber auch in anderen Medien, z.B. Info-Flyer usw., zum Zwecke der Werbung und Information veröffentlicht.

Der Verein setzt dabei automatisch die Zustimmung der abgebildeten Personen voraus. Wird eine Veröffentlichung nicht gewünscht, muss dieser ausdrücklich schriftlich widersprochen werden.

Kündigung und weitere Fragen

Etwaige Kündigungen richten Sie bitte per Post an die Geschäftsstelle. Fragen zu Beiträgen, Bankeinzügen und dergleichen sind bitte an den Kassenwart des Vereins zu richten.