Neues Fischereigesetz ab 01.01.2023: Änderungen bei Schonzeiten und Schonmaßen

Der Jahreswechsel 2022/2023 bringt für Angler und Fischer einige Änderungen mit sich. Durch das neue Fischereigesetz wird auch die Ausführungsverordnung (AVBayFig) angepasst. Ein zentraler Punkt dabei sind die neuen Schonzeiten und Schonmaße für verschiedene Arten.

Etwa die Hälfte der bayerischen Arten wird nun ganzjährig geschont. Dazu zählen beispielsweise Karausche, Steinkrebs, Frauennerfling und Zobel. Auch bei der Schonzeit für den Bachsaibling gibt es eine erfreuliche Änderung: Er unterliegt nun keinen Fangbeschränkungen mehr.

Für Nase und Karpfen gelten jedoch noch spezielle Schonmaße. Um einen genauen Überblick über die Änderungen zu erhalten, lohnt sich ein Blick in unseren verlinkten Blogbeitrag.

Insgesamt bietet das neue Fischereigesetz eine klare Struktur und bringt für viele Arten eine Verbesserung im Schutz. Wir vom Fischereiverein begrüßen die Anpassungen und hoffen auf eine erfolgreiche Umsetzung.