Regeln für das Parken am Kalterbach

Aus gegebenen Anlass wird darauf hingewiesen, daß das Parken am Kalterbach nur an den ausgewiesenen Stellen, wie im Fischerbuch gekennzeichnet, erlaubt ist.

Das Parken oder gar das Übernachten im Auto, Wohnwagen oder Zelt ist auf dem Privatgrund der Kaltmühle (Anwesen an der Brücke über den Kalterbach auf der ST 2339) und an dem dahinter liegenden kleinen Weiher, nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden vereinsintern geahndet.