Verbotene Fischmarkierungen
Sehr geehrte Mitglieder,
leider beobachten wir seit geraumer Zeit, daß bei gefangenen Karpfen offenbar Markierungen angebracht werden bzw. wurden. (der rechteckige Ausschnitt an der unteren Spitze der Schwanzflosse)
Dies wurde zuerst von unserem Gewässerwart am Lochhauser Ziegeleiweiher festgestellt. Mittlerweile wurden aber auch am Köppelweiher und in Thanning solche Karpfen gefangen.
Nach Rücksprache mit unserem Fischzüchter Georg Greim, ob es sich eventuell um ein Krankheitsbild handeln könnte, meinte dieser, daß es doch recht unwahrscheinlich sei, daß bei einer krankheitsbedingten Schädigung solch ein exakt gerader „Schnitt“ erfolgt, wie z.B. mit einem Stemmeisen wie es Schreiner benutzen.
Die Schädigung darunter könnte allerdings tatsächlich die Folge einer Verletzung sein, indem Keime eindringen und dadurch zum Verlust von Flossenstrahlen führen.
Sollten wir also tatsächlich Mitglieder im Verein haben, die auf diese Weise gefangene Karpfen oder andere Fische markieren, so ist das nicht hinnehmbar.
Alle angelnden Mitglieder sind aufgerufen, solche festgestellten „Markierungen“ sofort dem Gewässerwart oder der Vorstandschaft zu melden.
Sollten Angler bei solchen Aktionen beobachtet werden, sind auch diese umgehend zu melden. Kann ihnen der Verstoß zweifelsfrei nachgewiesen werden, erfolgt der sofortige Ausschluß aus dem Verein und eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutz- bzw. Fischereigesetzes.
Catch- and Release:
Das Angeln nach diesem Muster kann niemals mit dem Fischereigesetz §1 begründet werden. Catch- and Release im Sinne des Wortes, also Fangen und Freilassen, ist kein vernünftiger Grund und schon gar nicht, wenn dabei Fische zum Zwecke der Erkennung beim Wiederfang, markiert werden.
Der Vorstand