Fanglimits, Schonmaße und Schonzeiten des Vereins

Für die Gewässer des Fischereiverein München e.V. gelten die folgenden Fanglimits, Schonzeiten und Schonmaße.

Fanglimits

Raubfische Gutfische Salmoniden
Tag 1 2 3
Woche 2 4 6
Jahre 10 50 50

Die Woche zählt von Montag bis Sonntag. Der Waller zählt nicht zum Limit.

Schonzeiten und Schonmaße

Ab 01.01.2023 gelten neue Schonzeiten und Schonmaße gemäß AvBayDiG! Änderungen siehe in ROT.

Fischart Schonzeit Schonmaß Vereinsschonmaß
Äsche 01.01. bis 30.04. 35 cm
Hecht 15.02. bis 30.04. 50 cm
Huchen 15.02. bis 30.06. 90 cm
Nase 01.03. bis 30.04. 30 cm 35 cm
Hasel 01.03. – 30.04.
Arland/Nerfling 01.03. – 30.04. 30 cm
Zander 15.02. bis 30.04. 50 cm
Rapfen / Schied 01.03. bis 30.04. 40 cm
Barbe 01.05. bis 30.06. 40 cm
Mairenke 01.05. bis 30.06.
Bachforelle 01.10. bis 15.03. 26 cm
Seeforelle 01.10. bis 15.03. 60 cm
Edelkrebs (weibl.) 01.10. bis 31.07. 12 cm
Seesaibling 01.10. bis 31.12. 30 cm
Renken 15.10. bis 31.12. 30 cm
Regenbogenforellen 15.12. bis 15.03. 26 cm
Edelkrebs (männlich) 12 cm
Aal (im Donaueinzugsgebiet) 50 cm
Bachsaibling
Karpfen 35 cm 40 cm
Nerfling 30 cm
Rutte 40 cm
Schleie 01.05. bis 30.06. 26 cm
Karausche 01.01. bis 31.12.

Die komplette Übersicht kann hier heruntergeladen werden:  Schonzeiten_Schonmasse_ab 2023_Änderungen-gegenueber-2022-markiert

Die Hegene wurde als Begriff gestrichen. Es dürfen maximal zwei Ruten mit insgesamt 6 Anbissstellen benutzt werden. Bei Verwendung nur einer Rute dürfen es bis zu fünf Anbissstellen sein.

Erklärung:

Besonders die Hegene hatte in der Vergangenheit immer wieder für erhebliche Diskussionen in den Fischereivereinen gesorgt. Diese Debatten – so hoffen die Verantwortlichen – sind mit der neuen Ausführungsverordnung Vergangenheit. Der Begriff der Hegene – Endblei, mehrere Springer mit Anbissstellen – wurde gestrichen. Damit ist diese traditionelle Art Fischerei aber nicht abgeschafft, denn es wurde der Begriff der Handangel entsprechend erweitert. Künftig gilt: Eine Handangel kann bis zu fünf Anbissstellen haben, die aus einem Einfachhaken, einem Zwillingshaken oder einem Drilling bestehen können. Es dürfen aber maximal zwei Handangeln gleichzeitig benutzt werden, wobei dann die Zahl der Anbisstellen sechs nicht überschreiten darf. Wer also mit zwei Angeln fischt, könnte jeweils pro Angel drei Anbisstellen montieren (oder z. B. zwei und vier).

Zusätzlich zu beachten gilt, was die Fischereivereine jeweils in ihren Erlaubnisscheinen an Einschränkungen formulieren.

Diese Änderung des Begriffs „Hegene“ wurde bereits mit der 13.  Änderung der AvFiG zum 01.12.2014 eingeführt und steht seit Ausgabe des Fischerbuchs 2015, in der obigen Form mit rotem Text, auch in unserer Fischereiordnung.